Der Arbeitsvertrag
Für einen Arbeitsvertrag besteht grundsätzlich Formfreiheit.Die gesetzlichen Mindestbedingungen müssen allerdings
eingehalten werden, sie liegen aber meist weit unter dem,
was betrieblich üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist.
Beispiel: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt lediglich 24
Werktage, wenn Ihr Arbeitsvertrag keine besondere Regelung
zum Urlaub enthält, haben Sie folglich nur Anspruch auf den
gesetzlichen Mindesturlaub. Sie haben natürlich die Möglichkeit,
über solche Klauseln zu verhandeln.
Arbeitsverträge sind meist vorformuliert und ein Großteil ihrer Bestimmungen ist nicht Gegenstand von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders wichtig sind die
Regelungen, die mit Ihrer Person oder Ihrer zukünftigen Tätigkeit
im Unternehmen im Zusammenhang stehen.
Gerade diese Punkte bedürfen einer eingehenden Überprüfung
und sollten im Arbeitsvertrag unbedingt geregelt sein.
Eine Unterzeichnung des Arbeits- vertrages sollte in keinem Fall unmittelbar im Anschluss an das Gespräch erfolgen. Die gründlichePrüfung des Arbeitsvertrages erspart Ihnen später unliebsame Überraschungen. Alle wichtigen, der Unterzeichnung vorausgegangenen mündlichen Vereinbarungen sollten im Vertrag schriftlich festgehalten werden. Folgende Inhalte sollte ein Arbeitsvertrag immer aufweisen...
Checkliste- Inhalt eines Arbeitsvertrages:
- Besonders wichtig ist eine Stellenbeschreibung, in der die
Art und Tätigkeit genau definiert werden. Außerdem sollte
die Stellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen
Organisation angegeben sein. - Der Eintrittstermin sollte konkret festgelegt werden.
-
Die Höhe des Gehalts und der Zahlungsmodus
müssen festgehalten sein. -
Verabredungen über eine Erhöhung der Bezüge nach der
Probezeit sollten möglichst schon im Arbeitsvertrag
schriftlich fixiert werden. -
Die Nennung der wöchentlichen Arbeitszeit und die Vergütung
von Überstunden. Mitarbeiter in Führungspositionen vereinbaren meist ein außertarifliches Gehalt, das anfallende Überstunden einschließt. - Nebenleistungen , wie z.B. Nutzung des Firmenwagens, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersversorgung, Fahrtkostenzuschuss etc. gehören auch in den Arbeitsvertrag.
- Der Urlaubsanspruch orientiert sich meist an tarifvertraglichen Regelungen, üblich sind 25-30 Werktage im Jahr.
- Nebentätigkeiten bedürfen, der Zustimmung des Arbeitgebers. Häufig werden sie im Arbeitsvertrag ausgeschlossen.
-
Die im Arbeitsvertrag genannten Kündigungsfristen orientieren
sich meist an tarifverträglichen Regelungen und am Kündigungsschutzgesetz. - Geheimhaltungspflichten beinhalten eine Schweigepflicht über betriebliche Geheimnisse. Diese Verpflichtung gilt für den Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sollte nicht zu detailliert sein. Denn beim Wechsel des Arbeitgebers könnte sich dies nachteilig auf das weitere berufliche Fortkommen auswirken.
Der Gesetzgeber hat weiterhin eine Reihe von Vorschriften
geschaffen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen. In
den folgenden Gesetzeswerken sind die wichtigsten Schutzbestimmungen geregelt:
- Kündigungsschutzgesetz
- Arbeitsplatzschutzgesetz
- Bundesurlaubgesetz
- Lohnfortzahlungsgesetz
- Mitbestimmungsgesetz
- Mutterschutzgesetz.
Nachfolgend finden Sie das Muster eines Arbeitsvertrages:
Beispiel Arbeitsvertrag /Download als PDF Dokument
(632,8 KB, pdf)
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